Möchten Sie die Tour des Dents-du-Midi unter den Sternen unternehmen?
Wenn Sie sich an die Regeln halten, sind Sie herzlich willkommen. Auf der Tour des Dents-du-Midi finden Sie viele Unterkünfte und Sie werden mehrere Weiden überqueren, die von Herdenschutzhunden bewacht werden.
Wildcamping ist in der Schweiz generell verboten. Die gesetzlichen Bestimmungen liegen im Kanton, meist aber bei den Gemeinden. Innerhalb eines Kantons kann es daher zu Unterschieden kommen. Im Allgemeinen ist es möglich, eine Nacht (nicht in einer Gruppe) in den Bergen zu schlafen, jenseits der Waldgrenze und das Notlager ist immer noch möglich.
Die Polizeiordnung der vom Turm durchquerten Gemeinden bestimmt: «Camping, Caravaning und alles, was ihnen gleichgestellt ist, sind außerhalb der von der Behörde ausdrücklich als solche bezeichneten Orte verboten.» Auf der Tour ist kein Platz zum Campen vorgesehen. Es ist jedoch möglich, an bestimmten Orten oder in Absprache mit den Gastgebern ein Biwak zu machen.
In einigen geschützten Bereichen ist das Campen ausdrücklich verboten, während andere Bereiche nicht betreten werden dürfen. Sehen Sie sich die Karte der Naturschutzgebiete und gefährdeten Lebensräume der Schweizerischen Eidgenossenschaft an, wenn Sie Ihre Tour planen.
Wenn Sie in der Nähe einer Unterkunft campen, kontaktieren Sie die Betreuer vor Ihrer Ankunft, um die Bedingungen zu erfahren. Nutzen Sie die Infrastruktur nicht, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schweizer Alpen-Club SAC:
Campieren und Biwakieren: was du wissen musst, damit es kein böses Erwachen gibt
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